Immobilienbewertung
»Erstellung von Verkehrswertgutachten für:
- Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser,
Wohn- und Geschäftshäuser, Eigentumswohnungen,
Teileigentumseinheiten - Büro- und Verwaltungsgebäude
- Gewerbe- und Industrieobjekte (Werkstätten,
Lagergebäude, Ausstellungsgebäude, Autohäuser,
Kauf- und Warenhäuser, Einkaufsmärkte,
Tiefgaragen, Parkhäuser, Kfz-Stellplätze) - Unbebaute Grundstücke (Wohnbaugrundstücke,
Gewerbe-/Industriegrundstücke, privates Gartenland,
Kleingärten) - Gastronomie- und Beherbergungsobjekte
(Restaurants, Gaststätten, Cafés, Pensionen, Hotels) - Sport- und Freizeitanlagen (Tennishallen,
Turn- und Sporthallen, Funktionsgebäude,
Hallenbäder, Kur- und Heilbäder) - Kindergärten, Altenwohnheime, Gemeindezentren,
Bürgerhäuser, Saalbauten, Veranstaltungszentren,
Vereins- und Jugendheime, Tagesstätten, Schulen,
Personal- und Schwesternwohnheime
»Sonderfälle bei Verkehrswertgutachten
- Bewertung von Erbbaugrundstücken und
Erbbaurechten - Ermittlung des Barwertes eines Wohnrechtes
oder Nießbrauchrechtes - Ermittlung einer Rentenzahlung auf Basis des
Verkehrswertes (Verrentung) - Feststellung der Wertbeeinflussung durch:
soziale Mietpreisbindung, Überbauung, Baulasten,
Leitungs- und Wegerechte, wirtschaftliche
Wertminderung, Bergschadensgefahr (merkantiler
Minderwert), Mehr- und Mindermieteinnahmen
»Erstellung von:
- Mietwertgutachten
- Wohn- und Nutzflächenberechnungen nach
eigenem örtlichen Aufmaß - Berechnungen des Bruttorauminhaltes (BRI)
und der Bruttogrundfläche (BGF) - Gutachten zur Feststellung des Versicherungs-
wertes
»Bewertungsanlässe:
- An- und Verkauf
- Als Grundlage zur Finanzierung
- Zur eigenen Orientierung
- Vermögensrechtliche Auseinandersetzungen
- In Erbschaftsangelegenheiten
- Im Rahmen einer Ehescheidung
- Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt im Rahmen
der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie zur
Überführung von Geschäfts- in Privatvermögen - Als Grundlage eines qualifizierten Parteivortrages
im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung - In Betreuungsangelegenheiten