Immobilienbewertung

Büro Architekt Clabbers

»Erstellung von Verkehrswertgutachten für:

  • Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser,
    Wohn- und Geschäftshäuser, Eigentumswohnungen,
    Teileigentumseinheiten
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Gewerbe- und Industrieobjekte (Werkstätten,
    Lagergebäude, Ausstellungsgebäude, Autohäuser,
    Kauf- und Warenhäuser, Einkaufsmärkte,
    Tiefgaragen, Parkhäuser, Kfz-Stellplätze)
  • Unbebaute Grundstücke (Wohnbaugrundstücke,
    Gewerbe-/Industriegrundstücke, privates Gartenland,
    Kleingärten)
  • Gastronomie- und Beherbergungsobjekte
    (Restaurants, Gaststätten, Cafés, Pensionen, Hotels)
  • Sport- und Freizeitanlagen (Tennishallen,
    Turn- und Sporthallen, Funktionsgebäude,
    Hallenbäder, Kur- und Heilbäder)
  • Kindergärten, Altenwohnheime, Gemeindezentren,
    Bürgerhäuser, Saalbauten, Veranstaltungszentren,
    Vereins- und Jugendheime, Tagesstätten, Schulen,
    Personal- und Schwesternwohnheime

 

»Sonderfälle bei Verkehrswertgutachten

  • Bewertung von Erbbaugrundstücken und
    Erbbaurechten
  • Ermittlung des Barwertes eines Wohnrechtes
    oder Nießbrauchrechtes
  • Ermittlung einer Rentenzahlung auf Basis des
    Verkehrswertes (Verrentung)
  • Feststellung der Wertbeeinflussung durch:
    soziale Mietpreisbindung, Überbauung, Baulasten,
    Leitungs- und Wegerechte, wirtschaftliche
    Wertminderung, Bergschadensgefahr (merkantiler
    Minderwert), Mehr- und Mindermieteinnahmen

 

»Erstellung von:

  • Mietwertgutachten
  • Wohn- und Nutzflächenberechnungen nach
    eigenem örtlichen Aufmaß
  • Berechnungen des Bruttorauminhaltes (BRI)
    und der Bruttogrundfläche (BGF)
  • Gutachten zur Feststellung des Versicherungs-
    wertes

 

»Bewertungsanlässe:

  • An- und Verkauf
  • Als Grundlage zur Finanzierung
  • Zur eigenen Orientierung
  • Vermögensrechtliche Auseinandersetzungen
  • In Erbschaftsangelegenheiten
  • Im Rahmen einer Ehescheidung
  • Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt im Rahmen
    der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie zur
    Überführung von Geschäfts- in Privatvermögen
  • Als Grundlage eines qualifizierten Parteivortrages
    im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung
  • In Betreuungsangelegenheiten