Sachver­ständiger

Von der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Seit 1996 bin ich als öffentlich bestellter sowie vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung in Krefeld tätig.

Öffentlich bestellte Sachverständige sind darauf vereidigt unabhängig und unparteiisch zu arbeiten. Somit genießt das Gutachten erhöhte Glaubwürdigkeit.

Aufgrund dessen werden öffentlich bestellte Sachverständige grundsätzlich von deutschen Gerichten beauftragt. Die Neutralität sowie die staatliche Anerkennung bietet dem Auftraggeber eines Gutachtens Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche sowie private Entscheidungen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.

Immobilien­bewertung

Als erfahrener Sachverständiger erstelle ich umfassende Verkehrswertgutachten für eine breite Palette von Immobilienarten, von Einfamilienhäusern bis hin zu Gewerbe- und Industrieobjekten. Darüber hinaus biete ich spezialisierte Bewertungen an, wie die Ermittlung von Erbbaugrundstücken oder die Feststellung von Wertbeeinflussungen. Mein Leistungsspektrum umfasst auch Mietwertgutachten, Flächenberechnungen und Versicherungswertgutachten. Ob für An- und Verkauf, Finanzierungsgrundlagen oder Erbschaftsangelegenheiten – meine Gutachten bieten Ihnen eine fundierte Basis für Ihre Entscheidungen.

Erstellung von Verkehrswert­gutachten für

  • Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Eigentumswohnungen, Teileigentumseinheiten
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Gewerbe- und Industrieobjekte (Werkstätten, Lagergebäude, Ausstellungsgebäude, Autohäuser, Kauf- und Warenhäuser, Einkaufsmärkte, Tiefgaragen, Parkhäuser, Kfz-Stellplätze)
  • Gastronomie- und Beherbergungsobjekte (Restaurants, Gaststätten, Cafés, Pensionen, Hotels)
  • Sport- und Freizeitanlagen (Tennishallen, Turn- und Sporthallen, Funktionsgebäude, Hallenbäder, Kur- und Heilbäder)
  • Kindergärten, Altenwohnheime, Gemeindezentren, Bürgerhäuser, Saalbauten, Veranstaltungszentren, Vereins- und Jugendheime, Tagesstätten, Schulen, Personal- und Schwesternwohnheime

Sonderfälle bei Verkehrswert­gutachten

  • Bewertung von Erbbaugrundstücken und Erbbaurechten
  • Ermittlung des Barwertes eines Wohnrechtes oder Nießbrauchrechtes
  • Ermittlung einer Rentenzahlung auf Basis des Verkehrswertes (Verrentung)
  • Feststellung der Wertbeeinflussung durch: soziale Mietpreisbindung, Überbauung, Baulasten, Leitungs- und Wegerechte, wirtschaftliche Wertminderung, Bergschadensgefahr (merkantiler Minderwert), Mehr- und Mindermieteinnahmen

Erstellung von

  • Mietwertgutachten
  • Wohn- und Nutzflächenberechnungen nach eigenem örtlichen Aufmaß
  • Berechnungen des Bruttorauminhaltes (BRI) und der Bruttogrundfläche (BGF)
  • Gutachten zur Feststellung des Versicherungswertes

Wann wird ein Sachverständiger benötigt?

Ein Sachverständiger wird in zahlreichen Situationen erforderlich, in denen fundierte und objektive Bewertungen notwendig sind. Bei An- und Verkäufen von Immobilien liefert der Sachverständige präzise Marktwertanalysen, um faire Transaktionen zu gewährleisten. Bei der Finanzierung einer Immobilie stellt das Gutachten die Grundlage für die Kreditvergabe dar, indem es den tatsächlichen Wert des Objekts ermittelt.

In vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen und Erbschaftsangelegenheiten tragen sie zur Klärung der Vermögenswerte bei und unterstützen bei der gerechten Verteilung.

Im Rahmen einer Ehescheidung liefert der Sachverständige objektive Bewertungen, die bei der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens von Bedeutung sind. Auch für die Vorlage beim Finanzamt, insbesondere im Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie der Überführung von Geschäfts- in Privatvermögen, ist ein präzises Gutachten unerlässlich.

Des Weiteren spielen Sachverständige eine wichtige Rolle als Basis für qualifizierte Parteivorträge im Vorfeld von gerichtlichen Auseinandersetzungen, indem sie fundierte und nachvollziehbare Bewertungen bereitstellen. Schließlich unterstützen sie auch in Betreuungsangelegenheiten, indem sie die wirtschaftlichen Aspekte objektiv bewerten, um den Bedürfnissen der betroffenen Personen gerecht zu werden.

Qualitätsmerkmal „öffentliche Bestellung“


Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt und bietet somit keine Garantie für Qualität.

Um wirkliche Fachleute aus der Zahl der am Markt tätigen Gutachter herauszuheben, sieht der Gesetzgeber die öffentliche Bestellung vor. Die öffentliche Bestellung stellt eine vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichnung herausragend qualifizierter und integrer Sachverständiger auf dem jeweiligen Fachgebiet dar. Nur Fachleute mit herausragender Qualifikation werden nach absolvieren aufwendiger Prüfungen öffentlich bestellt.

Öffentlich bestellte Sachverständige sind darauf vereidigt unabhängig und unparteiisch zu arbeiten. Somit genießt das Gutachten erhöhte Glaubwürdigkeit. Aufgrund dessen werden öffentlich bestellte Sachverständige grundsätzlich von deutschen Gerichten beauftragt. Die Neutralität sowie die staatliche Anerkennung bietet dem Auftraggeber eines Gutachtens Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche sowie private Entscheidungen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.

Ferner steht die Arbeit des Sachverständigen unter ständiger Aufsicht der staatlichen Bestellungskörperschaft, welche ihn öffentlich bestellt hat.

Was zeichnet einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus?

Besondere Sachkunde
Im Rahmen eines offiziellen Bestellungsverfahrens muss der öffentlich bestellte Sachverständige den Nachweis über überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen (besondere Sachkunde) darlegen.

Vertrauenswürdigkeit
Vor der öffentlichen Bestellung wird die Zuverlässigkeit und Integrität überprüft.

Objektivität
Der Sachverständige wird darauf vereidigt, seine Arbeit weisungsfrei, gewissenhaft und persönlich auszuführen. Darüber hinaus sind Gutachten unparteiisch auszuarbeiten.

Pflicht zur Gutachtenerstattung
Gutachtenaufträge dürfen nur aus wichtigen Gründen wie z.B. bestehende Verwandtschaftsverhältnisse mit einer Partei abgelehnt werden.

Schweigepflicht
Die im Rahmen seiner Tätigkeit durch den Auftraggeber anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse müssen gewahrt bleiben.

Woran erkennt der Verbraucher einen öffentlich bestellten Sachverständigen?

Einen öffentlich bestellten Sachverständigen erkennt man an der Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“. Nur diese Sachverständigen erhalten den Kammer-Rundstempel.

Ein weiteres Erkennungsmerkmal ist das Zeichen für den Sachverstand.

Ferner erhält jeder öffentlich bestellte Sachverständige einen offiziellen Ausweis, in welchem Personalien, Bestellungsbehörde und Sachgebiet angegeben sind.

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