FAQ

Wie schnell kann ein Ortsbesichtigungstermin zwecks Erstellung eines Wertgutachtens vereinbart werden?

in der Regel innerhalb von einer Woche

 

Was wird im Rahmen der Ortsbesichtigung besichtigt?

Das ganze Objekt vom Keller bis zum Spitzboden einschließlich der Nebengebäude und Außenanlagen.
Bei Mehrfamilienhäusern sollte die Mehrzahl der Wohnungen besichtigt werden können.

 

Wie lange dauert die Ortsbesichtigung?

je nach Objektgröße zwischen 1 und 3 Stunden

 

Wie lange beträgt die Bearbeitungszeit für ein Gutachten?

Nach Durchführung der Ortsbesichtigung und Eingang aller Unterlagen je nach Objektgröße 10 bis 15 Arbeitstage.

 

Sollte der Auftraggeber Unterlagen bereitstellen?

Grundsätzlich können Bauzeichnungen, Baubeschreibungen und Berechnungen seitens des Auftragnehmers über die jeweilige Bauordnungsbehörde eingeholt werden. Sofern dem Auftraggeber Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen) vorliegen, ist eine Bereitstellung hilfreich. Weitere Unterlagen können je nach Objekt erforderlich werden. Originalunterlagen werden natürlich zurückgereicht.

 

Wie ist der Verkehrs- oder Marktwert definiert?

Im Sinne § 194 Baugesetzbuch wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.