Immobiliensachverständiger

Büro Architekt und Sachverständiger Jean Clabbers

»Qualitätsmerkmal „öffentliche Bestellung“

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt und bietet somit keine Garantie für Qualität.

Um wirkliche Fachleute aus der Zahl der am Markt tätigen Gutachter herauszuheben, sieht der Gesetzgeber die öffentliche Bestellung vor. Die öffentliche Bestellung stellt eine vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichnung herausragend qualifizierter und integrer Sachverständiger auf dem jeweiligen Fachgebiet dar. Nur Fachleute mit herausragender Qualifikation werden nach absolvieren aufwendiger Prüfungen öffentlich bestellt.

Öffentlich bestellte Sachverständige sind darauf vereidigt unabhängig und unparteiisch zu arbeiten. Somit genießt das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen erhöhte Glaubwürdigkeit. Aufgrund dessen werden öffentlich bestellte Sachverständige grundsätzlich von deutschen Gerichten beauftragt. Die Neutralität sowie die staatliche Anerkennung eines öffentlich bestellten Sachverständigen bietet dem Auftraggeber eines Gutachtens Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche sowie private Entscheidungen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.

Ferner steht die Arbeit des Sachverständigen unter ständiger Aufsicht der staatlichen Bestellungskörperschaft, welche ihn öffentlich bestellt hat.

»Was zeichnet einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus?

Besondere Sachkunde
Im Rahmen eines offiziellen Bestellungsverfahrens muss der öffentlich bestellte Sachverständige den Nachweis über überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen (besondere Sachkunde) darlegen.

Vertrauenswürdigkeit
Vor der öffentlichen Bestellung wird die Zuverlässigkeit und Integrität überprüft.

Objektivität
Der Sachverständige wird darauf vereidigt, seine Arbeit weisungsfrei, gewissenhaft und persönlich auszuführen. Darüber hinaus sind Gutachten unparteiisch auszuarbeiten.

Pflicht zur Gutachtenerstattung
Gutachtenaufträge dürfen nur aus wichtigen Gründen wie z.B. bestehende Verwandtschaftsverhältnisse mit einer Partei abgelehnt werden.

Schweigepflicht
Die im Rahmen seiner Tätigkeit durch den Auftraggeber anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse müssen gewahrt bleiben.

»Woran erkennt der Verbraucher einen öffentlich bestellten Sachverständigen?

Einen öffentlich bestellten Sachverständigen erkennt man an der Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“. Nur diese Sachverständigen erhalten den Kammer-Rundstempel.

Ein weiteres Erkennungsmerkmal ist das Zeichen für den Sachverstand.

Jean Clabber ist mit dem Zeichen für den Sachverstand ausgezeichnet

Ferner erhält jeder öffentlich bestellte Sachverständige einen offiziellen Ausweis, in welchem Personalien, Bestellungsbehörde und Sachgebiet angegeben sind.

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